Der Immoratgeber

Muss der Mieter beim Auszug die Wohnung ausmalen lassen?

Herzlich willkommen auf unserem Blog von immokauf.at! Heute möchten wir ein wichtiges Thema für Mieter und Vermieter ansprechen: das Ausmalen der Wohnung. Oft herrscht Unsicherheit darüber, was erlaubt ist und was bei der Rückgabe der Wohnung beachtet werden muss. In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Punkte für Sie auf.

1. Gestaltungsfreiheit während der Mietzeit:

Jeder Mieter hat das Recht, seine Wohnung nach eigenen Vorstellungen einzurichten und zu gestalten. Dies schließt auch die Farbe der Wände ein. Solange das Mietverhältnis besteht, dürfen Sie Ihre Wände in jeder Farbe streichen, die Sie möchten. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihre Wohnung dem Mietrechtsgesetz unterliegt oder nicht.

2. Unwesentliche Veränderungen:

Zu den unwesentlichen Veränderungen, für die keine Zustimmung des Vermieters benötigt wird, zählen das Anbringen von Fliesen oder Tapeten, das Einschlagen von Nägeln zum Aufhängen von Bildern und das Ausmalen der Wände.

3. Ausmalen bei der Rückgabe:

Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung in einem Zustand zurückgegeben werden muss, der dem bei der Übernahme entspricht, abzüglich gewöhnlicher Abnützung. Andere Wandfarben fallen unter diese gewöhnliche Abnützung. Allerdings besteht in der Regel die Erwartung, dass die Wände bei der Rückgabe in hellen, neutralen Farben gestrichen sind. Extreme Farben wie Grellrot oder Schwarz sollten vermieden werden.

4. Risiken bei auffälligen Wandfarben:

Während der Mietdauer sind auch auffällige Farben erlaubt. Allerdings sollten Mieter beachten, dass beim Auszug diese Farben Probleme verursachen können. In manchen Fällen kann dies dazu führen, dass die Kaution teilweise oder ganz einbehalten wird.

5. Die Ausmalverpflichtung in Mietverträgen:

Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Ausmalverpflichtung. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass viele dieser Klauseln rechtlich unwirksam sind. Eine Ausmalverpflichtung ist nur dann gültig, wenn sie in einem individuell ausgehandelten Vertrag explizit vereinbart wurde.

6. Das Übergabeprotokoll:

Um bei der Rückgabe der Wohnung Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Dieses Protokoll sollte Fotos beinhalten und am besten in Anwesenheit von Zeugen erstellt werden. Dies kann später bei Auseinandersetzungen um die Kaution sehr hilfreich sein.

Fazit

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen dabei hilft, Ihre Rechte und Pflichten als Mieter und Vermieter besser zu verstehen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns auf www.immokauf.at für mehr nützliche Informationen rund um das Thema Wohnen und Mieten.

Ihr Team von Immokauf.at

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